1. Der Eintritt zur Veranstaltung ist ausschließlich den Besitzern einer von der Website www.hosp-itality.it heruntergeladenen oder vor Ort gekauften Eintrittskarte gewährt.
  2. Die für die Besucher reservierten Eintrittskarten sind nur für einen einzigen Eintritt gültig. Die an der Kasse ausgestellten Eintrittskarten dürfen nur am Ausstellungstag verwendet werden.
  3. Den Besuchern, die bei einer Kontrolle auf der Messe keine Eintrittskarte vorweisen können bzw. im Besitz einer ungültigen oder nicht am Drehkreuz entwerteten Eintrittskarte sind, wird eine verwaltungsrechtliche Geldbuße auferlegt.
  4. Eine am Drehkreuz entwertete Eintrittskarte kann aus keinem Grund zurückerstattet werden (Art. 74 DPR Nr. 633/1972). Die Eintrittskarte muss bis zum endgültigen Verlassen der Messe aufbewahrt und im Falle einer Steuerprüfung bei jeder Anfrage vorgezeigt  werden.
  5. Die Fälschung, der Wiederverkauf sowie der Kauf gefälschter Eintrittskarten für die Veranstaltung sind illegale und gesetzlich mit Sanktionen belegte Handlungen.
  6. Es ist verboten, in den internen/externen Bereichen des Messegeländes anhand der Verteilung und/oder dem Anschlag von Plakaten, Broschüren und anderem Material, das nicht ordnungsgemäß von der Riva del Garda Fierecongressi S.p.A. befugt wurde, Werbung  zu betreiben.
  7. Das Rauchen ist auf dem gesamten Messegelände streng verboten; der Verstoß gegen diese Vorschrift wird gemäß Art. 51 des Gesetzes 3/2003, veröffentlicht im Amtsblatt der italienischen Regierung am 10. Januar 2005, mit einer verwaltungsrechtlichen  Geldbuße von mindestens 27,50 Euro und höchstens 275,00 Euro bestraft. Es wird präzisiert, dass gemäß der besagten Bestimmung die oben genannte Strafe verdoppelt wird, erfolgt der Verstoß in Gegenwart einer schwangeren Frau, von Säuglingen oder  von Kindern unter dem Alter von 12 Jahren. Es wird daran erinnert, dass auf dem Messegelände spezifische Raucherabteile eingerichtet wurden.
  8. Tiere jeglicher Art sind mit Ausnahme von Assistenzhunden für Menschen mit Behinderungen auf der Messe nicht zugelassen. 
  9. Es ist auf der Messe STRENG VERBOTEN: sich auf den Boden zu setzen oder zu legen bzw. es sich auf dem Boden bequem zu machen, Abfälle jeglicher Art auf den Boden zu werfen, in den Messehallen Unruhe oder Chaos zu stiften, die Aussteller oder die Besucher  auf jegliche Weise zu stören. Wer auch immer gegen eines oder mehrere der oben genannten Verbote verstößt, kann vom Messegelände entfernt werden.
  10. Riva del Garda Fierecongressi S.p.A. behält sich das Recht vor, die im eigenen Kalender vorgesehenen Events und/oder Veranstaltungen zu annullieren und/oder umzuprogrammieren. Im Fall der Annullierung und/oder Neuprogrammierung eines Events und/oder  einer Veranstaltung entscheidet Riva del Garda Fierecongressi S.p.A., ob die Kosten für die vom Besucher bereits gekauften Eintrittskarten zurückerstattet werden oder nicht. Die Rückerstattung der Eintrittskarten erfolgt ggf. gemäß den von Riva  del Garda Fierecongressi S.p.A. festgelegten Bedingungen und Zeitrahmen.