Die persönliche Teilnahme an der nächsten Ausgabe der Hospitality | Il Salone dell'Accoglienza ist eine konkrete Gelegenheit, den Sektor der Hospitality neu zu starten, der von Anfang bis Ende in völliger Sicherheit erlebt werden soll.



HAUPTMASSNAHMEN:



ORGANISIEREN SIE IHRE REISE NACH RIVA DEL GARDA


Es ist nicht einfach, bei den laufenden Änderungen der Vorschriften und Protokolle sich zurecht zu finden, und sicher zu sein, dass sie über alle nötigen Papiere verfügen, um Ihre Reise nach Italien mit dem Flugzeug, dem Zug oder dem Auto mit Gelassenheit    antreten können.

Vor der Abfahrt empfiehlt Ihnen das Team von Hospitality:


1. Überprüfen Sie die Einreise-/Ausreisebedingungen aus Italien über das Portal des Amts für Auswärtige Angelegenheiten und Internationaler Zusammenarbeit

ZUR WEBSEITE


2. Statten Sie sich mit einem verstärkten grünen Zertifikat / Super Green Pass aus, um vor, während und nach der Veranstaltung freien Zugang zum Messegelände Riva del Garda zu haben. Dieses Dokument ist für alle – Aussteller, Besucher, Monteure, aber auch Lieferanten und Mitarbeiter der Messe – verpflichtend.

SO ERHALTEN SIE DEN SUPER GREEN PASS


3. Wenden Sie sich an unser Reisebüro ONTHEGO, um Ihre Geschäftsreise nach Riva del Garda risikofrei zu planen: Vom Hotel bis zum Flughafentransfer, vom Stadttransfer bis zur Fahrzeug- und Unterkunftsreservierung

DIENSTLEISTUNGEN ENTDECKEN


DIE MESSE IN RUHE UND SICHERHEIT ERLEBEN

Eine Messe, Ort eines zwangsläufigen Aufeinandertreffens, in Coronazeiten zu erleben, ist nicht einfach. In diesem Sinne sorgt unser Team für die Einhaltung und Durchsetzung eines strukturierten Protokolls von Sicherheitsmaßnahmen, das vom Unternehmen   ausgearbeitet wurde und sich auf Richtlinien stützt, die von nationalen und internationalen Fachverbänden vorgelegt wurden.

Evolve ist die Kampagne, die von der veranstaltenden Firma der Hospitality | Il Salone dell'Accoglienza geschaffen wurde, um die im Protokoll enthaltenen Vorschriften wirkungsvoll zu kommunizieren.

ENTDECKEN SIE EVOLVE


Ihre maximale Sicherheit in einem Video:



DIE RICHTIGEN ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN KÖNNEN SIE HIER LEICHT FINDEN


ALLGEMEINE SICHERHEIT

Können Masken auf dem Messegelände gekauft werden?

Das Betreten des Messegeländes ist nur mit korrekt getragener FFP2-Masken gestattet (Medizinprodukte der Klasse 1 oder höher und anderartig als Gemeinschaftsmasken). Sollten Sie keine FFP2-Maske tragen, kann das Messepersonal vor Ort geeignete  Masken  bereitstellen.


Wo kann ich meine Hände desinfizieren?

Desinfektionsgel-Spender sind auf dem gesamten Messegelände vorhanden. Jeder einzelne Stand ist mit einem eigenen Spender ausgestattet.


Wie wird die Kontrolle der Abstandregelungen überwacht?

Bis dato verlangt das italienische Gesetz einen Abstand von mindestens 1 Meter zwischen zwei Maskenträgern. Die Einhaltung der Gesetze in den Gemeinschaftsbereichen ist Sache des Veranstalters während innerhalb des Stands der Aussteller die Verantwortung   trägt. Amtliche Kontrollen sind möglich.


Wer kümmert sich um Personen mit verdächtigen Symptomen?

Ein qualifiziertes medizinisches Team kümmert sich vor Ort mit der Übernahme und das Gesundheitsmanagement von Personen mit verdächtigen Symptomen und gewährleistet dabei zeitgerechtes Handeln und Sensibilität unter Achtung der Privatsphäre.


Was geschieht, wenn eine Person während der Messe Symptome entwickelt (einschließlich bei Auf- und Abbauarbeiten)?

Personen, die während der Veranstaltung Sypmtome entwickeln, können jederzeit kostenlos die Krankenstation auf dem Messegelände aufsuchen (Halle B2). Der Veranstalter hat ein Protokoll definiert, das im Falle eines Verdachts oder einer sicheren   Diagnose von Corona-Infektion angewendet und worüber die betroffene Person direkt vom Gesundheitspersonal auf der Krankenstation in Kenntnis gesetzt wird.


Welche Mindestabstände müssen in den Ständen eingehalten werden?

Die Sicherheitsstandards bezüglich der Abstandregelungen gelten auch für die Stände. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass Personen, die sich im gleichen Ausstellungsbereich aufhalten, einen Abstand von mindestens 1 Meter zueinander   einhalten können.


Wie wird die allgemeine Reinigung des Messegeländes vorgenommen?

Das gesamte Messegelände wird in regelmäßigen Abständen gereinigt und sanifiziert. Besonderes Augenmerk wird auf alle Oberflächen gelegt, die der Benutzung durch die Teilnehmer am stärksten ausgesetzt sind (Griffe, Toiletten, etc.). Eigens   beauftragte Reinigungsteams werden während der gesamten Veranstaltung anwesend sein, um eine regelmäßige Sanifikation aller Bereiche des Messegeländes zu gewährleisten.


MESSEEINGÄNGE

Was sind die Voraussetzungen für den Zugang zum Triage-/Check-in-Bereich des Messegeländes?

Der Zugang zum Triagebereich des Messegeländes ist nur Personen in augenscheinlich gutem Gesundheitszustand (keine relevanten Krankheitssymptome wie Erkältung, Fieber, fehlender Geschmackssinn, allgemeines Unwohlsein usw.) mit entsprechender,   korrekt getragener PSA gestattet. Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Kunden über diese beiden grundlegenden Punkte des Covid-19-Eindämmungsprotokolls bereits während der Registrierungs-/Ticketantragsphase und mittels spezieller   Informationstafeln, die im gesamten Messegelände angebracht sind, zu informieren.


Welche Triage-Verfahren werden am Eingang des Messegeländes angewendet?

Unser Konzept der “Messe in Sicherheit” wurde in enger Abstimmung mit den Behörden entwickelt und unterliegt einer kontinuierlichen Überarbeitung und Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und geltenden Anforderungen. Der   Veranstalter wird bei allen Events Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, die von den zuständigen Gesundheitsbehörden gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung als relevant bewertet werden. Dazu kann auch die Überprüfung der Körpertemperatur   und des Impfpasses (Super Green Pass) oder aktueller Testergebnisse gehören. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird im Vorfeld der Veranstaltung laufend überprüft und entsprechend vorbereitet.


Wird die Besucherzahl der Messe und ihrer Hallen kontingentiert?

Die Anzahl der zum Messegelände zugelassenen Personen wird gemäß der von der AEFI (Italienischer Messeverband) herausgegebenen und unter diesem Link abrufbaren   Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus bei Messeveranstaltungen geregelt und erfasst. Der Zugang zu allen Ausstellungsflächen wird nicht kontingentiert, sondern wird direkt vor Ort überwacht.


AUSSTATTUNGEN

Was muss beim Auf- und Abbau beachtet werden?

Während der Auf- und Abbauphase gelten die gleichen allgemeinen Maßnahmen wie an den Messetagen:

Anmeldepflicht vor Betreten der Räumlichkeiten

Kontrolle der Anzahl der Zugänge

Verpflichtung zum Tragen von PSA und Handhygiene

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, stichprobenartig die korrekte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung und die Einhaltung der in seinem Virenschutzprotokoll enthaltenen grundlegenden Anweisungen zu überprüfen.


Gibt es Hinweise zur Standgestaltung und zum Standaufbau?

Es gibt keine Mindestgrenzen für die Größe des Standes, jedoch ist eine Ein- und Ausgangsbreite von mindestens 2 m vorgeschrieben, sofern ein separater Ein- und Ausgang nicht gewährleistet werden kann. Eine Überdachung des Standes ist nicht   zulässig.


Sind Plexiglasscheiben an den Informationspulten des Standes notwendig?

Der Einbau von Plexiglasscheiben wird empfohlen, insbesondere dann, wenn der Mindestabstand von 1 Meter zwischen Kunden/Besuchern und der Informationstheke des Standes nicht gewährleistet ist.


AUSSTELLUNGSBEREICH

Müssen Aussteller die Kontaktpersonenermittlung innerhalb ihres Standes sicherstellen?

Die Aussteller sind für die Rückverfolgbarkeit der in ihren Ständen anwesenden Personen verantwortlich. Die Registrierung der Besucher von Messeständen ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Veranstalter garantiert seinerseits die Rückverfolgbarkeit   aller Personen, die das Messegelände betreten.


Wie viele Personen sind auf einem Stand erlaubt?

Die maximale Personenzahl beträgt schätzungsweise 1 Person pro 4 Quadratmeter Ausstellungsfläche.


Gibt es Anweisungen bezüglich der Sanifikation und Hygienisierung des Ausstellungsmaterials (Musterware etc.)?

Auf dem Messegelände gelten die gleichen Verordnungen wie für die Geschäfte in Italien:

● regelmäßige Sanifikation der Oberflächen mit geeigneten Produkten

● kontinuierliche Sanifikation der Tische und Stühle, an denen Besucher empfangen werden

● Verfügbarkeit von Handdesinfektionsgel (die Messe stellt jedem Stand ausschliesslich eine 500-ml-Packung zur Verfügung)


Dürfen Aussteller an ihren Ständen Prospekthalter aufstellen mit Brochuren, die die Besucher nehmen können?

Laut Vorschrift, wird das Informationsmaterial in Selbstbedienung verwaltet, wobei in der Nähe der Verteilerstelle ein Spender mit Desinfektionsmittel für die Hände anzubringen ist, die vor Berührung des Materials zu sanifizieren sind.


Ist es weiterhin möglich, Visitenkarten auszutauschen?

Als Alternative zum manuellen, kontaktbasierten Austausch von Papier-Visitenkarten empfiehlt der Veranstalter, die neue digitale Plattform der Messe zu nutzen, um mittels Barcode-Lesetechnik Kontaktdaten zu sammeln und abzugleichen.


Müssen auch am Stand Masken getragen werden?

Das Tragen von PSA und insbesondere von FFP2-Schutzmasken ist in jeden Raum des Messegeländes Pflicht.


VERPFLEGUNG UND DIENSTLEISTUNGEN

Gibt es eine Garderobe am Eingang des Messegeländes?

Ja, die Garderobe befindet sich in der Haupthalle des Messegeländes und wird nach den geltenden Vorschriften verwaltet, mit der Verpflichtung, die von Ausstellern und Besuchern hinterlassenen Gegenstände einzeln einzutüten.


Wird das kontaktlose Bezahlen überall auf dem Messegelände akzeptiert?

Kontaktlose Zahlungen werden an allen Kassen und in allen Gastronomiebereichen des Messegeländes akzeptiert.


Wie wird die Gastronomie auf dem Messegelände organisiert?

Der Veranstalter wird die Verpflegung mittels spezieller Gastronomie-Ecken organisieren, bei denen Speisen in Einzelportionspackungen erhältlich sind.


Wie erfolgt die Verteilung von Speisen/Getränken innerhalb der Stände?

Snacks, Speisen jeglicher Art und Getränke müssen in versiegelten Einzelportionen angeboten werden und dürfen nicht geteilt werden, außer es wird von den Vorschriften erlaubt (Mitbewohner oder Personen, die im gleichen Haushalt leben).   Auch wenn Snacks verpackt sind, ist keine Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Packungen) erlaubt. Dem Aussteller ist es gestattet, in der Standküche Speisen für die eigenen Gäste zuzubereiten, sofern alle  behördlichen  Auflagen für die Verpflegung eingehalten werden und kein externer Cateringservice eingeschaltet wird.